AGB
Westdeutsche Zeitung GmbH & Co. KG
Auf dieser Seite finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1. „Werbeauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung eines oder mehrerer Werbemittel in einer Druckschrift und/oder im Internet (eines Werbetreibenden oder sonstigen Inserenten) und/oder der Beifügung von Belegen zum Zwecke der Verbreitung (nachfolgend Werbeauftrag/Anzeigenauftrag/Auftrag).
Für jeden Werbeauftrag, und zwar auch für alle Folgeaufträge gelten die vorliegenden AGB sowie die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuelle Preisliste der Westdeutschen Zeitung GmbH & Co. KG (nachfolgend „Verlag“), deren Regelungen einen wesentlichen Vertragsbestandteil bilden. Die Geltung etwaiger AGB der Werbetreibenden oder Inserenten ist ausgeschlossen, soweit sie mit diesen AGB nicht übereinstimmen.
2. Anzeigen sind zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden TextMillimeter dem Preis entsprechend in AnzeigenMillimeter umgerechnet.
6. Werbeaufträge, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift oder auf www.wz.de veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
7. TextteilAnzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen und werden als solche vom Verlag mit dem Wort “Anzeige” deutlich kenntlich gemacht.
8. Der Verlag behält sich vor, Werbeaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses –wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes, der einwandfreien Druck unterlage, der Beilagen oder des digitalen Motivs ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
10. Der Verlag haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, für Schäden aus schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aufgrund mindestens leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut. Die Schadensersatzpflicht ist – abgesehen von der Haftung für Vorsatz und schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche gegen den Verlag unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen. Soweit die Haftung des Verlages nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg schriftlich geltend gemacht werden.
11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Veröffentlichungen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages wird die erschienene Anzeige auf der Rechnung mit aufgedruckt oder es werden vollständige Belegexemplare geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder wenn eine Auflage nicht genannt ist die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie 15 v.H. beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
18. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Der Verlag kann darüber hinaus mit dem Auftraggeber die Möglichkeit der Selbstabholung oder der gebührenpflichtigen Zusendung vereinbaren. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht von 50 Gramm) überschreiten, sowie Waren, Bücher, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann jedoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt.
19. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderungen an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
20. Bei OnlineAnzeigenaufträgen kann der Verlag nicht eine jederzeitige und vollständige Wiedergabe sicherstellen. Der Verlag haftet nicht für Fehler in der Wiedergabe, wenn diese durch außerhalb des Verantwortungsbereichs des Verlags liegende Umstände beeinträchtigt wird, insb. Störungen derKommunikationsnetze, durch die Verwendung ungeeigneter Darstellungssoft oder Hardware und Ausfall von Servern.
21. Online Streitbeteiligung:
a) Die EUKommission stellt eine Plattform für außergerichtliche Streit schlichtung bereit. Verbrauchern gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit ihrer OnlineBestellung zunächst außergerichtlich zu klären.
Diese Streitbeilegungsplattform für Beschwerdeverfahren via OnlineStreitbeilegung für Verbraucher (OS) finden Sie hier: http://ec.europa.eu/ consumers/odr/.
b) Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
22. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlichrechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei NichtKaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei NichtKaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen
1. Der Verlag handelt den Auftraggebern gegenüber ausschließlich im Namen und für Rechnung der angeschlossenen Verlage. Der Verlag hat von diesen Verlagen InkassoVollmacht.
2. Mit der Erteilung eines Werbeauftrages erkennt der Auftraggeber die allgemeinen und diese zusätzlichen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste des Verlages an.
3. Fehlerhaft veröffentlichte Kenn und KontrollNummern beeinträchtigen den Zweck der Veröffentlichung nur unerheblich. Ein Anspruch auf Zahlungsminderung oder Ersatz ist hierfür ausgeschlossen.
4. Beachtet der Auftraggeber die Empfehlungen des Verlages zur Erstellung und Übermittlung von digitalen Druckunterlagen nicht, stehen ihm keine Ansprüche wegen fehlerhafter Anzeigenveröffentlichung zu. Dies gilt auch, wenn er sonstige Regelungen dieser AGB oder der Preisliste nicht beachtet. Der Kunde haftet dafür, dass übermittelte Daten frei von Viren sind. Dateien mit Viren kann der Verlag löschen, ohne dass der Kunde hieraus Ansprüche herleiten könnte. Der Verlag behält sich im Übrigen Ersatzansprüche für von Viren verursachte Schäden vor.
5. Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden dieselben erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Auftraggeber bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche.
6. Vervielfältigte Druckunterlagen sowie montagefähige Papiervorlagen (z. B. Fotopapier) und auf Datenträgern angelieferte Anzeigen stehen dem Verlag mit Auftragserteilung zur freien Verfügung und unterliegen nicht der Aufbewahrungspflicht für Druckunterlagen.
7. Abbestellungen von Werbeaufträgen müssen schriftlich oder unter Vorlage der Quittung bzw. eines Ausweises bis zum jeweiligen Anzeigenschluss erfolgen.
8. Bei Rubriken, Fließsatz, Treffpunkt und bei privaten Gelegenheitsanzeigen besteht kein Anspruch auf Beleg. Bei Wiederholungsanzeigen hat der Auftraggeber Anspruch auf einen Beleg für die erste Anzeige, alle weiteren Termine können durch AufnahmeBescheinigung bestätigt werden.
9. Die Bestätigung einer bestimmten Platzierung bezieht sich jeweils auf die belegte Hauptausgabe. Soweit zu dieser Ausgabe lokale Wechselseiten gehören, behält sich der Verlag hier eine andere Platzierung vor.
10. Der Auftraggeber steht für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text und Bildunterlagen ein; der Auftraggeber stellt den Verlag von Ansprüchen Dritter frei. Durch Erteilung eines Werbeauftrages verpflichtet sich der Auftraggeber, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der Veröffentlichung bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs.
11. Bei Dauerkunden behält sich der Verlag vor, ohne Benachrichtigung des Auftraggebers den Beginn der sich regelmäßig erneuernden Abschlüsse auf den Quartalsanfang zu legen.
12. Im Falle der Insolvenz entfällt jeglicher Nachlass.
13. Ab 450 Millimeter Höhe im Anzeigenteil wird die volle Satzspiegelhöhe (480mm) berechnet.
14 Für Sonderseiten und rubriken, für Anzeigenstrecken, für in der Preisliste nicht erwähnte Teilbelegungen, für Kombinationsabschlüsse und Jahresabschlüsse ab 250.000 mm sowie für Kombinationen mit anderen Titeln und bei Beilagen ab 3,5 Mio. Exemplaren können vom Verlag abweichende Preise festgelegt werden.
15. Der Verlag kann für Anzeigen, die in ThemenKollektiven erscheinen, von der Preisliste abweichende Preise vereinbaren, die auch anteilige Kosten für thematisch unterstützende redaktionell gestaltete Beiträge und eine Veröffentlichung auf www.wz.de enthalten können. In einem solchen Fall werden die entsprechenden Beiträge oder die gesamte Veröffentlichung als „Anzeige“ gekennzeichnet.
16. Der Preis für Werbeaufträge von Auftraggebern aus dem Verbreitungsgebiet (Ortspreis) kann von solchen Unternehmen in Anspruch genommen werden, die ihren Sitz oder ihre Niederlassungen im Verbreitungsgebiet des Verlages haben und für sich oder ihre Niederlassungen ohne Einschaltung eines Werbungsmittlers Personal suchen, Gelegenheitsanzeigen aufgeben oder ortsabhängig Waren bzw. Dienstleistungen anbieten. Sind Werbeaufträge des vorgenannten Kundenkreises über Werbungsmittler abzurechnen, so gelten nicht die Preise für Ortskunden, sondern die Grundpreise.
17. Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit dem Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten.
18. Der Verlag gewährt Konzernrabatt, sofern eine besondere Konzernvereinbarung geschlossen und eine Beteiligung von über 50 % nachgewiesen wird. Konzernrabatt wird nur bei privatwirtschaftlich organisierten Zusammenschlüssen gewährt. Keine Anwendung findet er z. B. beim Zusammenschluss verschiedener selbständiger hoheitlicher Organisationen oder bei Zusammenschlüssen, bei denen Körperschaften des öffentlichen Rechts beteiligt sind.
19. Schadensersatzansprüche gegen den Verlag wegen gänzlichen oder teilweisen, vom Verlag nicht zu vertretenden Nichterscheinens der Zeitung bzw. der Anzeigen, Beilagen und digitalen Veröffentlichungen auf www.wz.de insbesondere bei rechtmäßigen Streiks und Aussperrung im Betrieb des Verlags, sind ausgeschlossen.
20. Bei Preisänderungen für Anzeigen, Beilagen oder digitale Produkte treten die neuen Bedingungen auf für laufende Aufträge sofort in Kraft.
21. Veröffentlichte Anzeigen werden – soweit möglich – als Beleg auf die Rechnung gedruckt. Ein Anspruch auf Zusendung eines Beleges besteht nicht.
22. Der Verlag behält sich das Recht vor, Anzeigenaufträge, die keine gestalterischen Elemente enthalten, den Regelungen der Rechtschreibreform anzupassen. Dies gilt auch für schriftliche Fließsatzanzeigenaufträge. Änderungen des Anzeigenauftrages, die zur Umsetzung der Rechtschreibreform notwendig sind, berechtigen den Auftraggeber nicht zur Reklamation und vermögen keine Ansprüche zu begründen.
23. Der Verlag ist berechtigt, Anzeigenaufträge im Rahmen seiner technischen und betrieblichen Möglichkeiten ebenfalls in einem Onlinedienst zu veröffentlichen.
24. Wir weisen darauf hin, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehungen die erforderlichen Kunden und Lieferdaten mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert werden. Sollte es sich um personenbezogene Daten handeln, werden diese nach aktuellen Datenschutzgesetzen behandelt. Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung einsehbar unter www.wz.de.
25. Anzeigenfarbreklamationen können nur innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt geltend gemacht werden. Spätere Reklamationen begründen keinen Anspruch.
26. Alle Trauer, Danksagungs und Jahresgedächtnisanzeigen werden immer auch auf trauer.wz.de veröffentlicht und mit einer Pauschale berechnet. Bei OnlineVeröffentlichungen von Traueranzeigen/Nachrufen gelten zusätzlich auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von trauer.wz.de
27. Beilagen sind Bestandteil einer crossmedialen Schaltung (Print und Digital). Die gedruckte Prospektbeilage wird automatisch zusätzlich, sofern die digitale Druckunterlage eingereicht wird, digital in der Gesamtauflage unseres WZ EPapers veröffentlicht und mit dem jeweiligen Printgrammatur1000er Preis „Beilagen“ berechnet. Die Auflage der WZ EPaper wird auch dann berechnet, wenn der Kunde keine digitale Vorlage zur Verfügung stellt.
28. Der Verlag ist berechtigt, in der Zeitung erscheinende Anzeigen ergänzend in die OnlineDienste des Verlages auf www.wz.de und ggf. seiner OnlineKooperationspartner Kalaydo.de (Stellen) oder markt.de (Immobilien, KFZ, Freizeit/Hobby, Treffpunkt) einzustellen. Zudem ist der Verlag befugt Anzeigen, die im Internet veröffentlicht werden, technisch zu bearbeiten und optisch zu verändern.
29. Angaben des Verlags über zukünftige Auflagen, auch in Auftragsbestätigungen über das Beifügen von Prospektbeilagen, TipOnKarten und MemoSticks® sind vorläufige Angaben. Sie basieren auf Berechnungen des Verlags jeweils im Herbst für das Folgejahr. Die voraussichtliche tatsächliche Auflage – und somit die daraus folgende vom Auftraggeber anzuliefernde Menge an Prospektbeilagen, TipOnKarten oder MemoSticks® – der gebuchten Ausgabenbelegungen kann frühestens 6 Wochen und spätestens 2 Wochen vor Beifügung beim Verlag abgefragt werden. Etwaige Übermengen werden in angrenzende Gebiete verteilt. Anlieferungsmengen von Teilbelegungen auf Anfrage. Mindestbelegung beträgt 5.000 Exemplare. Berechnet wird die angelieferte Menge zzgl. der aktuellen EPaperauflage. Beilagen werden grundsätzlich in der kompletten EPaperAuflage veröffentlicht
Gültig ab 1. Januar 2021
Ziffer 1 Vertragsgegenstand
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Gewerbetreibenden („Auftraggeber“) und der RegioHelden GmbH und mit dieser gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Gesellschaften („Auftragnehmer“) über die Erbringung von verschiedenen Serviceleistungen durch Auftragnehmer zur Verbesserung der Onlinepräsenz des Auftraggebers. Auftragnehmer bietet hierbei insbesondere die folgenden Serviceleistungen an, die der Auftraggeber je nach Auftrag in Kombination oder als einzelne Leistung beauftragt:
● Online-Werbemaßnahmen: Durchführung von Werbemaßnahmen, insbesondere in Form von Online Bannerwerbung (Desktop und/oder Mobile), t-online/local. In-App Werbung, nativer Werbung, Videowerbung auf Youtube oder Facebook-/Instagramwerbung (ggfs. einschließlich Erstellung von dazugehörigen Werbemitteln).
● Google Ads-Werbemaßnahmen: Konzipierung, Erstellung und Optimierung von Google Ads Werbekampagnen des Auftraggebers.
● Suchmaschinenoptimierung: Analyse und Bearbeitung des Internetauftritts des Auftraggebers mit dem Ziel, eine bessere Positionierung in Suchmaschinen zu erreichen bzw. zu erhalten.
● Listingmaßnahmen/Verzeichniseinträge: Einrichtung/Zugang zu einem zentralen System zur Verwaltung von Unternehmensdaten und Übermittlung der Daten an Online-Verzeichnisse/Listings.
● Erstellung; Pflege und Hosting Onlineauftritt: Erstellung, Bearbeitung/Pflege und Hosting der Webseite und/oder von Social Media Profilen des Auftraggebers.
Ziffer 2 Auftragserteilung
2.1 Indem der Auftraggeber seinen Auftrag schriftlich oder elektronisch an Auftragnehmer übermittelt, gibt er ein Angebot ab. Der Vertrag zwischen Auftragnehmer und dem Auftraggeber kommt erst zustande, wenn Auftragnehmer das Angebot des Auftraggebers schriftlich per Brief oder per E-Mail annimmt.
2.2 Eine Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag oder des Vertrags selbst auf Dritte bedarf der Zustimmung der anderen Vertragspartei. Auftragnehmer ist jedoch dazu berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Pflichten Dritter zu bedienen. Auftragnehmer ist aber ohne Zustimmung des Auftraggebers berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertrag sowie den Vertrag selbst auf ein verbundenes Unternehmen gemäß §§ 15 ff. AktG zu übertragen.
2.3 Die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ist ausgeschlossen.
2.4 Soweit der Auftraggeber selbst im Auftrag eines Dritten Unternehmers handelt, hat Auftraggeber dies Auftragnehmer bei Vertragsschluss anzuzeigen und zu versichern, entsprechend vom Dritten Unternehmer bevollmächtigt zu sein.
Ziffer 3 Leistungen von Auftragnehmer
3.1 Die von Auftragnehmer zu erbringenden Serviceleistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag sowie ggfs. aus den entsprechenden Leistungsbeschreibungen, die unter https://www.stroeer-online-marketing.de/downloads einsehbar bzw. dem Auftrag beigefügt sind.
3.2.1 Bei Online-Werbemaßnahmen schuldet der Auftragnehmer je nach Auftrag die Schaltung von Werbemitteln auf von mit Auftragnehmer verbundenen Vermarktungsunternehmen der Ströer Gruppe oder von Google vermarkteten Online-Medien Dritter (Desktop-/Mobilewebsites, Apps) sowie auf Youtube, Facebook und/oder Instagram. Geschuldet ist hierbei lediglich die Auslieferung der vereinbarten Art und Anzahl von Werbemitteln mit den im Auftrag vereinbarten Parametern/Konkretisierungen (Targeting, Channelauswahl etc.). Soweit nicht explizit im Auftrag anders bestimmt, besteht kein Anspruch des Auftraggebers auf eine bestimmte Platzierung der Werbemittel auf bestimmten Websites im vereinbarten Umfeld/Channel und auf eine bestimmte Dauer der Werbemitteleinblendung. Ebenfalls kann kein Konkurrenzausschluss gewährt werden. Auftragnehmer garantiert keine bestimmte Anzahl von Unique Usern (Einzelnutzern), Visits (Besuchen auf einer Domain/einem Social Media Profil), Page Impressions (Sichtkontakte je Website), AdImpressions (Sichtkontakt je Werbemittel auf der Website), AdViews (Aufrufe der Internetseite/Social Media Profil, auf die das betreffende Werbemittel geschaltet ist), AdClicks (Anklicken des geschalteten Werbemittels) oder eine bestimmte AdClick Rate (Verhältnis von AdViews und AdClicks). Soweit die für einen bestimmten Zeitraum vereinbarte Anzahl an AdImpressions (z.B. AdImpressions pro Einmalkampagne, AdImpressions pro Monat) nicht erreicht wird, ist Auftragnehmer berechtigt, die Laufzeit der Kampagne entsprechend zeitlich zu verlängern.
3.2.2 Die Ermittlung der generierten Vergütungseinheiten (AdImpressions) erfolgt ausschließlich durch Kampagnenreports, die mittels des von Auftragnehmer bzw. des durchführenden Vermarkters verwendeten Ad-Servers erstellt werden. Da es durch das erforderliche Zusammenspiel mehrerer technischer Systeme zu Zähldifferenzen kommen kann, können abweichende eigene Erkenntnisse und Zählungen des Auftraggebers für Korrekturen des Kampagnenreports nicht unmittelbar herangezogen werden.
3.2.3 Auftragnehmer behält sich vor, die Schaltung oder Auslieferung von Werbemitteln jederzeit abzulehnen oder zu unterbrechen, wenn Hinweise darauf vorliegen, dass diese Werbemittel oder die Zielseiten, auf die die jeweiligen Werbemittel verweisen, rechtswidrig sind oder gegen die guten Sitten verstoßen könnten (s. auch Ziffer 4.2) oder die Schaltung oder Auslieferung den Interessen der Vermarkter/Publisher (insbesondere von diesen vorgegebenen Werberichtlinien) oder den Interessen von Auftragnehmer selbst nicht entspricht. Dies gilt auch dann, wenn die betreffenden Werbemittel bereits geschaltet worden sind. Auftragnehmer wird den Auftraggeber über die Nichtschaltung der Werbemittel unter Angabe der Gründe unverzüglich benachrichtigen.
3.3 Bei Google Ads-Werbemaßnahmen schuldet Auftragnehmer je nach vereinbartem Umfang neben der Verwaltung des vereinbarten Google Ads Tagesbudgets, die Erstellung eines Google Ads-Kontos und bzw. falls bereits ein Google Ads Konto besteht nur die laufende Änderung/Anpassung des erstellten bzw. bestehenden Kontos mit dem Ziel der Optimierung (d.h. einer Verbesserung der Key-Performance-Werte wie z.B. Anzeigenrang, Klickrate). Auftragnehmer kann jedoch keine Gewähr für eine tatsächliche Optimierung geben, da der Erfolg der ergriffenen Optimierungsmaßnahmen von einer Vielzahl sich stetig ändernder Faktoren (z.B. Google Algorithmus, Maßnahmen von Wettbewerbern etc.) abhängt. Nach Ende der Vertragslaufzeit wird, soweit das GoogleAds Konto von Auftragnehmer erstellt wurde, das Konto geschlossen. Ein bereits bestehendes Konto des Auftragnehmers wird wieder auf den Ausgangszustand vor Auftragsbeginn zurückgestellt und das alleinige Zugriffsrecht an den Auftragnehmer zurückgegeben.
3.4 Bei Suchmaschinenoptimierung schuldet der Auftragnehmer die Bearbeitung bzw. Erstellung der Webseite des Auftraggebers mit dem Ziel, dass diese Erstellung/Änderungen dazu führen, dass die Webseite in der Suchmaschine Google zu hohen Positionen in der Ergebnisliste bei bestimmten Suchbegriffen führt („Optimierungsmaßnahmen“). Die Parteien stimmen dafür zu Anfang des Vertrags die angestrebten Ziele (definierten Suchbegriffe/Suchbegriffskombinationen) ab und Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber die am besten geeigneten und geplanten Optimierungsmaßnahmen (“Maßnahmen”) im Rahmen eines persönlichen Angebots mit. Die Maßnahmen können sich jedoch aus verschiedenen Gründen (z.B. Änderung des Google Algorithmus, Änderung des Wettbewerbsumfelds des Auftraggebers, Umplanung nach Absprache etc.) jederzeit ändern. Ob und in welcher Art und Weise Änderungen der vorgesehenen Maßnahmen vorgenommen werden, steht dabei im alleinigen Ermessen von Auftragnehmer. Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, sämtliche in der Leistungsbeschreibung bzw. im persönlichen Angebot aufgeführten Leistungen/Maßnahmen vorzunehmen. Je nach vereinbartem Budget und Änderung der Umstände kann sich die prognostizierte Dauer für zunächst geplante Maßnahmen, deren Bedeutung und somit deren Reihenfolge ändern und ggfs. zunächst geplante Maßnahmen im Rahmen des avisierten Zeitrahmens/Budget ggfs. auch ganz entfallen. Auftragnehmer wird dabei im besten Wissen und Gewissen zum Wohle des Auftraggebers nach dem jeweiligen aktuellen Stand der Technik entsprechend der aktuellen Umstände seine Aufgabe ausführen. Auftraggeber kann jedoch aus den oben aufgeführten Gründen keine Gewähr dafür übernehmen, dass die veranlassten Maßnahmen zu einer (dauerhaften) Aufnahme bzw. Verbesserung der Webseite des Auftraggebers in den Google-Suchlisten führen. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber die an der Webseite geplanten Textänderungen vorab schriftlich mitteilen. Soweit der Auftraggeber nicht innerhalb von 2 Wochen widerspricht, gelten diese als freigegeben. Eine spätere Rücknahme der Änderung bleibt möglich.
3.5 Bei Listingmaßnahmen/Verzeichniseinträgen schuldet Auftragnehmer den Zugang und den Betrieb eines zentralen Systems zur Verwaltung von Unternehmensdaten (Citation Management). Dabei übermittelt Auftragnehmer nach Vertragsschluss die vom Auftraggeber im Rahmen der Einrichtung des Content Management System angegebenen Unternehmensstandortdaten und ggfs. Zusatzdaten (zusammen „Unternehmensdaten“) an mindestens die vertraglich vereinbarte Anzahl von Verzeichnissen, Navigationssystemen, Apps & Maps (zusammen im Folgenden „Verzeichnisse“) aus dem aktuellen Verzeichnisportfolio (einsehbar unter https://www.stroeer-online-marketing.de/produkte/listing/smb-verzeichnisuebersicht/). Auftragnehmer ist bei der Auswahl der Verzeichnisse aus dem Verzeichnisportfolio frei. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Übermittlung seiner Unternehmensdaten an ein bestimmtes Verzeichnis besteht nicht. Scheidet ein ausgewähltes Verzeichnis während der Laufzeit des Vertrags mit dem Auftraggeber aus dem Verzeichnisportfolio aus, wird Auftragnehmer ggfs. die Unternehmensdaten an ein anderes Verzeichnis aus dem Verzeichnisportfolio übermitteln, so dass zu jeder Zeit die Übermittlung an die vereinbarte Mindestanzahl an Verzeichnissen gewährleistet ist. Auftragnehmer schuldet nur die ordnungsgemäße Übermittlung der Unternehmensdaten an die Verzeichnisse. Der Auftragnehmer bzw. der ggfs. von ihm beauftragte Dritte übernimmt keinerlei Gewähr oder Garantie hinsichtlich der Veröffentlichung der übermittelten Unternehmensdaten. Der Zeitpunkt der Veröffentlichung der übermittelten Unternehmensdaten, die Veröffentlichungsdauer, die Art der Veröffentlichungsdarstellung sowie der Umfang der veröffentlichten Unternehmensdaten hängt vom einzelnen Verzeichnis und dessen Nutzungsbedingungen, Qualitätsstandards und weiteren Richtlinien des Verzeichnis bzgl. der übermittelten Inhalte ab und kann durch Auftragnehmer nicht beeinflusst werden. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass aufgrund der ggfs. geltenden Nutzungsbedingungen/Richtlinien eines Verzeichnisses, dieses ggfs. die Veröffentlichung übermittelter Unternehmensdaten ganz oder teilweise ablehnt oder entsprechend der Richtlinien des Verzeichnisses verändert. Auftragnehmer sowie ggfs. der mit der Durchführung beauftragte Dritte ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, übermittelte Unternehmensdaten, die unvollständig oder fehlerhaft (z.B. falsche Schreibweise des Städtenamens, falsche Postleitzahl) sind oder nicht dem vom jeweiligen Verzeichnis geforderten Format entsprechen entsprechend zu ändern. Eine diesbezügliche Prüfpflicht besteht nicht. Sollte der jeweilige Verzeichnispartner die technischen Voraussetzungen hierfür erfüllen, wird Auftragnehmer auch den Schutz vor Veränderung durch Dritte (Data-Lock) aktivieren. Auftragnehmer haftet nicht für die Leistungen der Verzeichnispartner, d.h. insbesondere nicht für die ordnungsgemäße Veröffentlichung und Pflege durch die Verzeichnispartner oder für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Regelungen durch die Verzeichnispartner. Nach Vertragsende hat Auftragnehmer das Recht zur sofortigen Löschung sämtlicher Einträge, wobei eine Verpflichtung zur Löschung nicht besteht. Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr dafür, dass nach Beendigung des Vertragsverhältnisses die von Auftragnehmer übermittelten Unternehmensdaten weiterhin in gleicher Form veröffentlicht bleiben. Aufgrund der vertraglichen und technischen Anbindungen an Verzeichnispartner sind von Auftragnehmer übermittelte Daten für bis zu 12 Monate ab Übermittlung vom jeweiligen Verzeichnis Auftragnehmer zugeordnet, so dass ein ggfs. gesetzter Schreibschutz (Data-Lock) für diesen Zeitraum möglicherweise nicht entfernt werden kann. Auftragnehmer ist nicht dazu verpflichtet, auf die Deaktivierung des Schreibschutzes hinzuwirken oder Änderungen vorzunehmen. Da sich bei Verzeichniseinträgen aus technischen Gründen beim gleichzeitigen Einsatz mehrerer Synchronisationsdienste schwerwiegende Probleme bei der Konsistenz der Profil-Daten ergeben können, stimmt der Auftraggeber zu, während der Vertragslaufzeit eines Vertrags über die Erstellung und Pflege von Verzeichniseinträgen mit keinem anderen Synchronisationsdienstleister zusammenzuarbeiten.
3.6 Bei der Erstellung, Pflege und Hosting von Onlineauftritten schuldet der Auftragnehmer je nach Vereinbarung die Erstellung von Webseiten und/oder Social Media Auftritten im vereinbarten Umfang entsprechend des Briefings und Beistellung von Materialien durch den Auftragnehmer und deren technische Pflege ggfs. Vornahme von Änderungen während der vereinbarten Laufzeit. Ebenfalls erbringt Auftragnehmer je nach Vereinbarung Hostingleistungen, Erstellung einer Wunschdomain (soweit Wunsch (budget-)technisch möglich) und/oder Umzug einer Domain. Soweit im Vertrag “Miete” einer Webseite vereinbart ist, erstellt, pflegt und hostet der Auftragnehmer die Webseite entsprechend der vertraglichen Vereinbarung. Der Auftraggeber erhält jedoch kein Nutzungs- und Zugriffsrecht auf die Webseite. Inhaber der Domain ist der Auftragnehmer. Dieser ist berechtigt, nach Vertragsende die Webseite abzuschalten. Eine Übergabe der Webseite/Domain an den Auftraggeber nach Vertragsende ist nicht Bestandteil des Mietvertrags. Soweit “Kauf” der Webseite vereinbart ist, hat der Auftraggeber erst mit Beendigung des Vertrags über ggfs. vereinbarter Service-/und Hostingleistungen durch Auftragnehmer und vollständiger Bezahlung der für die Erstellung der Webseite vereinbarten Vergütung einen Anspruch auf Übertragung des ausschließlichen Nutzungsrechts an und des alleinigen Zugriffsrechts auf die Webseite. Der Auftraggeber kann in diesem Fall einen Export der Seite anfordern oder das Hosting weiter zum vertraglich vereinbarten Entgelt über den Auftragnehmer fortlaufen lassen.
3.7 Der Auftragnehmer ist dazu berechtigt, sich bei der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen Dritter zu bedienen bzw. Produkte Dritter hierfür zu nutzen.
Ziffer 4 Pflichten des Auftraggebers
4.1 Abhängig von der beauftragten Serviceleistung ist der Auftraggeber verpflichtet, verschiedene Mitwirkungs-/Beistellpflichten zu erbringen, wie:
● Benutzerkonten, Profile in sozialen Medien und sein Content Management System bei Auftragnehmer einzurichten und hierbei Angaben zu seinem Unternehmen und dessen Standorten zu machen,
● fertige Werbemittel bereitzustellen,
● für die Erstellung von Werbemitteln und/oder Einrichtung/Optimierung von Websites und/oder Social Media Accounts durch Auftragnehmer – sofern beauftragt – Fotos und/oder Logos etc. an Auftragnehmer zu übermitteln,
● dem Auftragnehmer Zugang und ggfs. das Recht zur (alleinigen) Bearbeitung/Verwaltung von/zu bereits bestehenden Websites, Social Media Accounts, und/oder Google Ads Account zu gewähren,
● dem Auftragnehmer Zugang zu CMS-Systemen, Google My Business, Google Analytics, zum Webhosting, FTP Zugang etc. zu gewähren,
● Prüfung/Korrektur/Freigabe vom von Auftraggeber erstellter Werbemaßnahmen/Kreativleistungen wie Webseiten/Social Media Accounts, Werbemittel, Wortbeiträge (s. auch Ziffer 4.4 und 4.5)
(zusammen „Mitwirkungs-/Beistellpflichten“).
Bezüglich der von ihm zu erbringenden Mitwirkungs-/Beistellpflichten erhält der Auftraggeber nach Vertragsschluss von Auftragnehmer telefonisch oder per E-Mail eine entsprechende Anleitung und Erklärung von seinem zuständigen Kundenbetreuer sowie bei vom Auftraggeber beizustellenden Materialien/Werbemitteln die erforderlichen technischen Vorgaben sowie die Information, wohin diese in welcher angemessenen Frist anzuliefern sind bzw. in welcher Frist die Mitwirkungshandlungen zu erfüllen sind.
4.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche Angaben wahrheitsgemäß vorzunehmen und diese selbständig und sorgfältig auf Fehler zu überprüfen. Auftragnehmer ist nicht zur Überprüfung der Angaben verpflichtet, wird Auftraggeber jedoch auf Auftragnehmer auffallende Widersprüche hinweisen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine rechtswidrigen Inhalte einzustellen bzw. trägt dafür Sorge, dass das von ihm für Online-Werbemaßnahme bereitgestellte Werbemittel keine rechtswidrigen Inhalte enthalten bzw. auf diese verlinken, insbesondere keine Inhalte, die gegen die Bestimmungen des Strafgesetzbuches, Betäubungsmittelgesetzes, Arzneimittelgesetzes, Waffengesetzes oder gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verstoßen, enthalten/verlinken. Weiterhin ist der Auftraggeber von Verzeichniseinträgen/Listingmaßnahmen im gleichen Maße verpflichtet die Bewertungen/Kommentare Dritter, auf seinen Online-Präsenzen (insbesondere seiner Social Media Accounts (Facebook-Seite etc.), in seinen Verzeichnis-Einträgen (soweit hier eine entsprechende Kontakt-/Bewertungsfunktion besteht), seinem Google my Business Profil, seiner Webseite) auf deren Rechtmäßigkeit sowie Konformität mit den jeweiligen Nutzungsbedingungen/Richtlinien des Betreibers des jeweiligen Portals/Verzeichnisses zu überprüfen und soweit erforderlich diese (je nach den gegebenen Möglichkeiten) zu löschen bzw. dem Betreiber zu melden. Der Auftragnehmer wiederum ist nicht zur Überprüfung der Kommentare/Bewertungen Dritter verpflichtet, wird Auftraggeber jedoch auf ihm auffallende Kommentare/Bewertungen hinweisen.
4.3 Der Auftraggeber verwendet und übermittelt an Auftragnehmer ausschließlich eigene Inhalte oder solche, an denen er die erforderlichen Rechte für die Nutzung im jeweiligen Produkt erworben hat und die keine Rechte Dritter verletzen und überträgt Auftragnehmer die einfachen, räumlich und zeitlich unbeschränkten Nutzungsrechte an diesen Inhalten einschließlich das Recht zur Unterlizenzierung, im erforderlichen Umfang, der zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses notwendig ist. Das Auftragnehmer eingeräumte Nutzungsrecht beinhaltet insbesondere die Vervielfältigung, Bearbeitung, öffentliche Wiedergabe, die öffentliche Zugänglichmachung und Sendung der Inhalte.
4.4 Wenn der Auftraggeber für die Erstellung von Werbemitteln und/oder Einrichtung/Optimierung von Websites und/oder Social Media Accounts oder Erbringung anderer Kreativleistungen oder für die Übermittlung von Unternehmensdaten an Verzeichnisse durch Auftragnehmer diesem Fotos/Logos/Bilder/Texte/Unternehmensdaten und Informationen oder ähnliche Materialien (im Folgenden „Inhalte“) beizustellen hat, versichert er mit deren Bereitstellung – ohne dass Auftragnehmer dies zu überprüfen hat –, dass die Reproduktions-, Marken-, Namens-, Bearbeitungs- und andere Schutzrechte an diesen Unterlagen dem Auftraggeber im für die Erbringung der vereinbarten Leistung durch Auftragnehmer bzw. von diesen beauftragte Dritte bzw. bei Listingmaßnahmen/ Verzeichniseinträgen die Leistungen der Verzeichnisbetreiber zustehen sowie soweit personenbezogene Daten bereitgestellt werden, deren auftragsgemäße Nutzung und Verarbeitung durch den Auftragnehmer bzw. von diesem beauftragte Dritte bzw. Verzeichnisbetreiber nicht gegen die jeweils einschlägigen Datenschutzvorschriften verstößt . Der Auftraggeber stellt Auftragnehmer und ggfs. von diesen für die Erbringung der vereinbarten Leistung gemäß Ziffer 3.7 beauftragte Dritte sowie bei Listingmaßnahmen/Verzeichniseinträgen die Verzeichnisbetreiber von allen Ansprüchen (nebst angemessener Rechtsverteidigungskosten) frei, die Dritte gegen diese wegen Vertrags- oder Gesetzesverletzungen
4.5 Der Auftraggeber ist zur Prüfung und Freigabe des erstellten Entwurfs der beauftragten Kreativleistung (Werbemittel, Webseiten/Social Media Accounts, Textbeiträge etc.) verpflichtet, soweit dieser im Wesentlichen vertragsgemäß ist. Erklärt der Auftraggeber nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferung eines im Wesentlichen vertragsgemäßen Entwurfs, ob er diesen freigibt oder die Freigabe verweigert bzw. noch Änderungen wünscht, gilt die Freigabe als erteilt. Dies gilt auch dann, wenn ihm vertraglich noch Änderungs- und Korrekturrunden zustehen würden. Soweit der Auftraggeber für die Durchführung von Online-Werbemaßnahmen bzw. Google Ads Maßnahmen verpflichtet ist, eine Zielseite (Webseite oder Social Media Accounts) zu nennen, auf welche das Werbemittel verweist und dieser Pflicht nicht fristgemäß nachkommt, ist Auftragnehmer berechtigt, nach seiner Wahl eine ihm bekannte Webseite oder den Social Media Account des Auftraggebers als Zielseite zu verwenden. Auftragnehmer hat auch in diesem Fall diese Seiten nicht inhaltlich zu prüfen und der Auftraggeber haftet für deren Rechtmäßigkeit gemäß Ziffer 4.2.
4.6 Der Auftraggeber übernimmt mit Freigabe der von Auftragnehmer für ihn erstellten Werbemittel und/oder Websites (auch bei Miete gemäß Ziffer 3.5), Unternehmensclips, Social Media Auftritte und anderer Kreativleistungen die Verantwortung für deren inhaltliche Richtigkeit und Rechtmäßigkeit, insbesondere deren wettbewerbs- und urheberrechtliche Unbedenklichkeit, soweit Auftragnehmer nicht schriftlich die Verantwortung für bestimmte Elemente der Kreativleistung übernommen hat. Der Auftraggeber stellt Auftragnehmer insofern von eventuellen Ansprüchen Dritter sowie von sämtlichen Auftragnehmer hierdurch entstehenden Kosten frei. Eine Haftung für die in einer Imagewerbung enthaltenen Sachaussagen über die Produkte und Leistungen des Auftraggebers trifft Auftragnehmer in keinem Fall. Auftragnehmer obliegt insofern keine Prüfpflicht. Auftragnehmer wird jedoch auf Risiken hinweisen, die Auftragnehmer bei der Vorbereitung und Erstellung der Kreativleistung bekannt werden.
4.7 Der Auftraggeber bevollmächtigt Auftragnehmer, soweit dies Teil der beauftragten Leistung ist (z.B. zum Zwecke der Übermittlung und Veröffentlichung der Unternehmensdaten und ggfs. Unternehmensclips gegenüber Verzeichnissen, Einrichten eines bzw. Optimierung eines bestehenden Google Ads Kontos oder Social Media Auftritts), im Namen des Auftraggebers aufzutreten. Soweit bestimmte Verzeichnisse/soziale Netzwerke/Google Ads nach Übermittlung der Unternehmensdaten oder Einrichtung eines Kontos/Profils eine Mitwirkungshandlung des Auftraggebers (z.B Aktivierungslink, Eintragung eines Codes in Webverzeichnis etc.) verlangen, um den Eintrag/das Konto/das Profil oder Teile davon final freizuschalten, ist dies allein die Pflicht des Auftraggebers.
4.8 Der Auftraggeber ist verpflichtet, jegliche Zugangsdaten, die er von Auftragnehmer erhält, gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten. Die Zugangsdaten sind so aufzubewahren, dass der Zugriff auf diese Daten durch unbefugte Dritte ausgeschlossen ist, um einen Missbrauch des Zuganges durch Dritte zu verhindern. Erhaltene Passwörter sind umgehend zu ändern.
4.9 Der Auftraggeber erteilt mit Abschluss des jeweiligen Vertrags dem Auftragnehmer und ggfs. vom Auftragnehmer bei der Erbringung der vereinbarten Leistung eingesetzten Dritten das nicht-exklusives, zeitlich und örtlich unbegrenztes, unwiderrufliches, unentgeltliches, unbegrenzte, unterlizenzierbare Recht die vom Auftraggeber für die Erbringung der Leistung beigestellten Inhalte insoweit zu nutzen, weiterzugeben und zu veröffentlichen, wie dies für die Erbringung der vereinbarten Leistung erforderlich ist sowie bei Listingmaßnahmen/Verzeichniseinträgen das Recht, dem jeweiligen Verzeichnisbetreiber, soweit die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Verzeichnis dies vorsehen, ein nicht-exklusives, zeitlich und örtlich unbegrenztes, unwiderrufliches, unentgeltliches, unbegrenztes, unterlizenzierbares Recht zu erteilen, die übermittelten Unternehmensdaten und Informationen zu nutzen, insbesondere zu veröffentlichen und weiterzugeben.
Ziffer 5 Laufzeit, Vertragsende
5.1 Der vertragliche Leistungszeitraum beginnt mit dem im Vertrag vereinbarten Termin („Geplanter Starttermin“, bei Webseiten “Voraussichtliches Erstellungsdatum”) und endet mit Ablauf der im Vertrag vereinbarten Laufzeit bzw. des festgelegten Enddatums. Dies gilt auch dann, wenn Auftragnehmer mit der Leistungserbringung noch nicht beginnen kann, da der Auftraggeber seinen Mitwirkungs-/Beistellpflichten noch nicht bzw. verspätet oder qualitativ ungenügend nachgekommen ist. Auftragnehmer ist für den Zeitraum der hieraus resultierenden Verspätung von seiner Leistungspflicht befreit. Die Pflicht des Auftraggebers zur Zahlung des Entgelts bleibt in diesem Fall jedoch bestehen. Beginnt die tatsächliche Durchführung der Leistung erst nach dem vereinbarten Starttermin, ohne dass dies der Auftraggeber zu vertreten hat, beginnt der vertragliche Werbezeitraum erst mit dem tatsächlichen Beginn und erstreckt sich auf die vereinbarte Laufzeit. Der Auftragnehmer wird in diesem Fall dem Auftraggeber den tatsächlichen Beginn des Vertrags und dessen Laufzeit noch einmal schriftlich mitteilen.
5.2 Bei Verträgen über die Erbringung von Serviceleistungen für einen nach Monaten/Jahren vereinbarten Zeitraum verlängern sich Verträge, deren Grundlaufzeit zum Ende eines Monats endet, jeweils um den gleichen Zeitraum der Grundlaufzeit, bei einer Grundlaufzeit von mehr als einem Jahr lediglich um jeweils ein weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht mit der im Vertrag vereinbarten Kündigungsfrist zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Text- oder Schriftform gekündigt wurde. Bei Verträgen deren Grundlaufzeit nicht zum Ende eines Monats endet, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Grundlaufzeit zunächst bis zum Ende des Kalendermonats, in dem diese endet (Beendigungsmonat), soweit der Vertrag nicht mit der im Vertrag vereinbarten Frist gekündigt wurde. Nach Ablauf des Beendigungsmonats verlängern sich auch diese Verträge jeweils entsprechend Satz 1, wenn diese nicht mit der vertraglich vereinbarten Frist gekündigt worden sind. Soweit im jeweiligen Vertrag keine abweichende Kündigungsfrist vereinbart ist, beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit.
Ziffer 6 Nutzungsrecht an Kreativleistungen
6.1 Wenn Auftragnehmer für den Auftraggeber Werbemittel, Unternehmensclips, Webseiten, Social Media Accounts erstellt, sind die vom Auftragnehmer entwickelte Werbeidee und computergrafische Umsetzungen (zusammen „Kreativleistung“) geschützte Werke nach dem Urheberrechtsgesetz. Soweit dies nicht im Auftrag oder der Leistungsbeschreibung explizit abweichend vereinbart ist, erhält der Auftraggeber nur das einfache, nicht übertragbare Recht, die Kreativleistung im Rahmen des vereinbarten Vertragszwecks während der Vertragsdauer zu nutzen. Bei „Kauf“ und Miete von Webseiten gilt hiervon abweichend Ziffer 3.6.
6.2 Beabsichtigt der Auftraggeber, die Kreativleistung darüber hinaus zu nutzen, so ist hierfür eine gesonderte Nutzungsvereinbarung mit Auftragnehmer zu schließen. Nutzt der Auftraggeber die Kreativleistung oder Teile hiervon ohne entsprechende Nutzungsvereinbarung bzw. über den vereinbarten Nutzungsrahmen hinaus, steht Auftragnehmer hierfür eine Vergütung entsprechend des aktuellen Auftragnehmer Vergütungsverzeichnisses bzw., falls die Art der Nutzung nicht geregelt ist, eine Vergütung in der marktüblichen Höhe zu.
Ziffer 7 Preise
7.1 Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag. Verlängert sich der Vertrag nach Ziffer 5.2, so gelten ab Beginn der Verlängerung die zum Zeitpunkt der Verlängerung gültigen Preise von Auftragnehmer. Haben sich die Listenpreise im Vergleich zum vorhergehenden Vertragszeitraum um mehr als 10 % erhöht, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist für die Zukunft zu kündigen, sofern sich Auftragnehmer nicht zu einer Weiterführung des Vertrags zu den unveränderten Listenpreisen bereit erklärt. Die Kündigung hat in Text- oder Schriftform zu erfolgen und muss Auftragnehmer binnen 6 Wochen nach Bekanntgabe der Preisänderung gegenüber dem Auftraggeber zugehen.
7.2 Bei der Erstellung von Kreativleistungen werden Mehrleistungen gegenüber dem vereinbarten Leistungsumfang, insbesondere aufgrund nachträglicher Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Auftraggebers, nach den vereinbarten Vergütungssätzen, ersatzweise nach den zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preise berechnet.
7.3 Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
7.4 Aufrechnungen sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, sofern der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und rechtskräftig festgestellt oder vom Auftragnehmer anerkannt ist.
Ziffer 8 Zahlungsbedingungen
8.1 Soweit nichts anderes vereinbart werden einmalige Kosten (z.B. Erstellungs- und Einrichtungskosten) direkt nach Vertragsschluss in Rechnung gestellt und sind mit Rechnungsstellung fällig. Die Abrechnung laufender Beträge erfolgt soweit nicht abweichend vereinbart monatlich im Voraus. Diese Rechnungsbeträge sind jeweils am 1. Tag des jeweiligen Monats/Leistungszeitraums ohne Abzug zahlbar. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Tag des Geldeinganges beim Auftragnehmer entscheidend. Soweit nichts anderes vereinbart erfolgt die Zuleitung der Rechnungen an den Auftraggeber elektronisch.
8.2 Bei Zahlungen per Lastschrift zieht der Auftragnehmer den jeweiligen Rechnungsbetrag innerhalb von 5 Tagen (Bankarbeitstagen) nach Rechnungslegung ein. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer hierzu ein gültiges SEPA-Basis-Lastschriftmandat zu erteilen. Der Auftragnehmer behält sich vor, eine Bonitätsprüfung durchzuführen und im Falle einer negativen Bonitätsrückmeldung oder im Falle einer Rücklastschrift diese Zahlungsart oder den Dienst für den Kunden für die Zukunft zu sperren und die Überweisung der Rechnungsbeträge durch den Auftragnehmer zu verlangen. Kann ein Einzug per Lastschrift aus vom Auftraggeber/Kontoinhaber zu vertretenden Gründen, wie z.B. fehlerhafter Angaben, Widerruf oder nicht vorhandener Deckung nicht ausgeführt werden oder nimmt der Auftraggeber/Kontoinhaber rechtsgrundlos eine Rückbuchung berechtigt eingezogener Beträge vor, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer die anfallenden Kosten, insbesondere Bankgebühren zu erstatten. Der Auftraggeber verpflichtet sich, eine Änderung der im Rahmen des SEPA-Basis-Lastschriftmandats angegebenen Kontodaten unverzüglich mitzuteilen und bei einem Kontowechsel ein neues SEPA-Basis-Lastschriftmandat zu erteilen.
8.3 Bei Verzug des Auftraggebers mit Zahlungsverpflichtungen sowie bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, auch
vor und während der Laufzeit des Vertrags die (weitere) Durchführung des Vertrags ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Entgelts und vom Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Soweit die Durchführung des Vertrags aus diesem Grund pausiert wird, hat der Auftragnehmer für den Pausierungszeitraum keinen Anspruch auf das hierfür vereinbarte Entgelt, sondern stattdessen einen Anspruch auf Entschädigung bezüglich der aufgrund der Pausierung nicht erbrachten Leistungen. Bezüglich der Höhe dieses Entschädigungsanspruch gelten Ziffer 9.6 Satz 2 bis 4 entsprechend.
Ziffer 9 Vertragsstörungen / Haftung
9.1 Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen Pflichtverletzung von Auftragnehmer bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von Auftragnehmer. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit von Auftragnehmer ist ausgeschlossen. Diese Einschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
9.2 Gegenüber Kaufleuten ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
9.3 Eine Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen.
9.4 Auftragnehmer bemüht sich, die durchgehende Erreichbarkeit der Auftragnehmer-Systeme sicher zu stellen, kann aber vorübergehende Ausfälle nicht ausschließen. Im Voraus angekündigte Wartungsarbeiten sind ebenfalls möglich. Beide Fälle begründen keine Haftung von Auftragnehmer. Die Haftung von Auftragnehmer für eine Nichterreichbarkeit der Auftragnehmer-Systeme bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bleibt unberührt.
9.5 Die sich aus Ziffern 9.1 bis 9.4 dargelegten Haftungsregelungen sowie alle weiteren vertraglich vereinbarten oder sich aus gesetzlichen Regelungen ergebenden Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, bestehen soweit nicht gesetzlich zwingend anders geregelt, ausschließlich gegenüber dem Auftragnehmer. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer sich bei der Durchführung der jeweiligen Leistung Produkten oder Dienstleistungen Dritter bedient. Der jeweilige Dritte gibt keinerlei Gewähr oder Garantie gegenüber dem Auftraggeber ab.
9.6. Endet der Vertrag vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen (z.B. Kündigung des Auftragnehmers wegen Zahlungsverzug des Auftraggebers, Nichterfüllung der Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber) oder kündigt der Auftraggeber den Vertrag vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit, ohne dass ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung vorliegt, hat der Auftragnehmer neben dem Anspruch auf die vereinbarte Vergütung für bereits erbrachte Leistungen einen Anspruch auf eine Entschädigung bezüglich der aufgrund der vorzeitigen Beendigung noch nicht erbrachten Leistungen des Auftragnehmers. Diese beträgt bei den Produkten Google Ads Basic, Google Ads Premium und Facebook Ads Premium 20%, bei Ströer In-App Premium und Ströer Listing (Basic, Premium, Professional) 30%, bei Online Banner Basic, Online Banner Premium, T-Online Local, Ströer SEO Premium, Ströer Website (Basic, Premium, Professional) und Ströer Native 35% der auf die Restlaufzeit entfallenden Entgelte. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass aufgrund von geringeren Aufwendungen des Auftragnehmers der Zahlungsanspruch geringer ist. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Ansprüche bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten.
9.7. Im Falle einer Ratenzahlungsvereinbarung steht dem Auftragnehmer das Recht zu, die Ratenzahlungsvereinbarung fristlos zu kündigen, wenn der Auftraggeber mit wenigstens 2 Raten überfällig ist und der Auftragnehmer den Auftraggeber über die bevorstehende Kündigung fristgerecht informiert hat. In diesem Fall wird der dem Vertrag zu Grunde liegende Rechnungsbetrag nach Abzug der schon geleisteten Raten sofort fällig.
Ziffer 10 Verschiedenes
10.1 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag oder um seine Wirksamkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, Stuttgart.
10.2 Die Abwicklung der Buchung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt auch per E-Mail zum Teil automatisiert. Der Kunde hat deshalb sicherzustellen, dass die von ihm bei Auftragnehmer hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.
10.3 Durch den Abschluss und die Durchführung der Verträge über die Erbringung von Serviceleistungen zur Verbesserung der Onlinepräsenz von Unternehmern stimmt der Auftraggeber der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner persönlichen Daten zu. Art und Umfang ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung (einzusehen unter https://stroeer-online-marketing.de/files/privacy_policy.pdf).
Stand: Juni 2020